Hochzeitsfotograf Oranienburg
Martin Werder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarungen gelten auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Fotografen und gehen diesen vor.


Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.

 

 


1. Allgemeines

 

 


(1) Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung via Online-Galerie geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach Unschärfe und allgemeiner Komposition aussortiert und verbleiben mindestens 1 Jahr beim Fotografen, bevor diese gelöscht werden.

 

 


(2) Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme für die Paketbezogenen Printmedien vorgelegt werden.

 

 


(3) Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

 

 


(4) Dem Fotografen wird spätestens einen Tag vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Fotoaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.

 

 


(5) Um die Arbeit des Fotografen zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden nach Möglichkeit zu minimieren.

 

 


(6) Der Fotograf bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

 

 


(7) Dem Fotografen und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

 

 


2. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

 

 


(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung iHv 50% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldetem Nichtzustande- kommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten.

 

 


(2) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Fotograf auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

 

 


(3) Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Dieser bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.

 

 


(4) Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

 

 


3. Urheberrecht, Nutzungsrechte

 

 


(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei dem Fotografen.

 

 


(2) Der Fotograf darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für seine Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, Instagram oder der Facebook-Seite des Fotografen, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

 

 


(3) Der Kunde darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen. Für eine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde vom Fotografen ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.

 

 


(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Foto: Martin Werder – Hochzeit’s & Eventfotografie“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Instagram mit Verlinkung der Fanpage („hochzeitsfotograf_oranienburg“). In Online-Medien ist ausschließlich die Verwendung der Webversion mit Wasserzeichen zulässig. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.

 

 


4. Widerrufsrecht

 

 


Dem Auftraggeber steht das Recht zu diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

 

 


Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Unterschriftsdatum.

 

 


Bei einer Absage durch den Auftraggeber nach Ablauf des Widerrufsrechts verbleibt die Terminreservierungsgebühr bei dem Fotografen. Sie dient als Abrechnung für bereits entstandene Aufwendungen (z.B. das Freihalten des Termins/Absage anderer Anwärter, persönliche Vorgespräche, Schriftverkehr und individuelle Beratungen sowie eventuell gewährte Rabatte für weitere fotografische Dienstleistungen u.ä.).

 

 


5. Salvatorische Klausel

 

 


Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, bleibt die Vereinbarung als Ganzes davon unberührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.

 

 


6. Schlussbestimmungen

 

 


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen.


 

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